Elternbeteiligung

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten (§38 Abs. 1 der Allgemeinen Schulordnung). Diese gesetzliche Grundlage gilt heute mehr denn je und wird am Pius aktiv und vielschichtig umgesetzt. Dabei geht es uns Eltern in besonderem Maße um einen konstruktiven Gedankenaustausch und eine intensive und kontinuierliche Kommunikation zwischen allen am Schulleben beteiligten Personen über pädagogische Rahmenbedingungen der Schule. Diese Diskussion findet sowohl in den vom Schulmitwirkungsgesetz geregelten Gremien als auch im persönlichen und regelmäßigen Kontakt zwischen Schulpflegschaftsteam und Schulleitung statt.

Elternbeteiligung jenseits der Gremien

Möglichkeiten der Elternbeteiligung gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb der offiziellen Gremien. So beteiligen sich die Eltern am Pius nicht nur in Gremien, sondern auch am allgemeinen Schulleben. Eltern…

  • stellen an einem Tag ihre Berufe vor und bieten damit Informationen zur Berufswahl
  • beteiligen sich am Silentium (Hausaufgabenbetreuung)
  • bieten Arbeitsgemeinschaften an
  • initiieren und begleiten die Beteiligung am Aachener Kinderkarnevalszug
  • bereiten diverse Feste mit vor und nach
  • unterstützen Wandertage und schulische Sportveranstaltungen außerhalb der Schule

Sie alle sind herzlichst eingeladen sich mit uns zusammen zum Wohle unserer Kinder für das Pius zu engagieren!

Elternbeteiligung innerhalb der offiziellen Gremien

Zur Klassen- bzw. Stufenpflegschaft gehören alle Erziehungsberechtigten einer Klasse / Stufe. Diese berät über alle wichtigen, das Klassenleben betreffende Fragen und wählt jeweils für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese beiden gehören automatisch der Schulpflegschaft an, wobei jede Klasse einen Stimmberechtigten hat.

Der Schulpflegschaft gehören alle Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen- und Stufenpflegschaften an. Die Schulleitung und die gewählten Schülersprecher werden ebenfalls eingeladen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen- und Stufenpflegschaften wählen eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) sowie Stellvertreter. Der gewählte Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden im PIUS zur Zeit durch 5 weitere Elternvertreter ergänzt, die gemeinsam das Schulpflegschaftsteam bilden.

Die Schulkonferenz ist das Beschluss fassende Gremium jeder Schule. Hier werden Anträge sowohl von Schülern als auch von Lehrern und Eltern eingebracht. Die Schulkonferenz am Pius setzt sich aus 12 Lehrern, 6 aus der Schulpflegschaft gewählten Eltern, 6 Schülern und der Schulleitung zusammen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder gleichermaßen mit Ausnahme der Schulleitung. Diese ist nur dann stimmberechtigt, wenn Stimmengleichheit herrscht.

Die Lehrer eines Faches bilden jeweils die entsprechende Fachkonferenz. Eltern können ihr Interesse an der Teilnahme im Rahmen der Klassen- / Stufenpflegschaftssitzungen anmelden. Von der Schulpflegschaft werden 2 Elternvertreter pro Fachrichtung gewählt und in die jeweiligen Fachkonferenzen entsendet. Dort haben Eltern ein Mitspracherecht, jedoch kein Stimmrecht.