Nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften kann eine gute schulische und persönliche Entwicklung jedes einzelnen Kindes gelingen. Daher messen wir dieser Zusammenarbeit im unmittelbaren persönlichen Kontakt ebenso wie durch die Mitwirkung innerhalb der gewählten Gremien einen hohen Stellenwert bei. Die „Mitwirkungsordnung für die bischöflichen Schulen im Bistum Aachen“ bildet den entsprechenden rechtlichen Rahmen und regelt die Arbeit der Mitwirkungsgremien, zu deren Aufgaben es gehört
- den Lern- und Lebensraum Schule zu gestalten,
- die Festlegung der Unterrichtsangebote zu beraten,
- über die Anschaffung von Lehrmitteln zu entscheiden,
- die Erziehungs- und Bildungsziele umzusetzen,
- das christliche Profil der Schule zu schärfen und
- schulische Projekte durchzuführen.
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Grundordnung für die bischöflichen Schulen im Bistum Aachen
Rahmengeschäftsordnung für die in der Schulmitwirkungsordnung vorgesehenen Organe