Nutzung privater digitaler Geräte

Durch die Schulkonferenz wurden im Juni 2021 die folgenden Beschlüsse zur schulischen Nutzung privater digitaler Geräte gefasst. Diese sind mit Beginn des Schuljahres 2021/22 in Kraft getreten:

  1. Innerhalb des Unterrichts dürfen nach ausdrücklicher Genehmigung durch die entsprechende Lehrkraft auch in der Erprobungsstufe (Kl. 5 und 6) digitale Endgeräte aus didaktischen Gründen genutzt werden. Innerhalb entsprechender Unterrichtssituationen ist die jeweilige Lehrkraft gehalten, schuleigene Geräte für diejenigen Schüler/innen bereitzustellen, die ein eigenes Gerät nicht nutzen können oder wollen.
  2. Darüber hinaus ist Schülerinnen und Schülern der Erprobungsstufe die (private) Benutzung von Handys auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Mitgebrachte Geräte müssen ausgeschaltet sein.
  3. Bis auf Weiteres dürfen digitale Eingabegeräte (Tablets, Laptops u.ä.) ab Klasse 7 im Unterricht genutzt werden. Ein Haftungsanspruch besteht nicht.
  4. Das WLAN bleibt bis auf Weiteres für Schüler/innen der Sek. II freigegeben.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass die Regelungen im Hinblick auf die Nutzung digitaler Eingabegeräte im Unterricht ab Klasse 7 und des WLAN in der Oberstufe im Zusammenhang stehen mit den während des Distanzunterrichts praktizierten digitalen Arbeitsformen. Die dadurch erworbenen Routinen und Erfahrungen wollen wir zukünftig auch für den Präsenzunterricht dort nutzen, wo dies didaktisch und pädagogisch sinnvoll erscheint.

Uns ist andererseits bewusst, dass wir uns damit in einem Prozess befinden, der auch weiterhin der Reflexion, der regelmäßigen Standortbestimmung und ggf. auch der Nachsteuerung bedarf. Die in den entsprechenden Passagen enthaltene Formulierung „bis auf Weiteres“ lässt dies deutlich werden.

Ulrich Brassel